Sonnensegel & Baugenehmigung: Ist eine Genehmigung erforderlich?

Bei einem kleinen Sonnensegel denken die wenigsten an eine Baugenehmigung. Bei einem großen Sonnenschutz jedoch, der schon beinahe als Terrassenüberdachung durchgeht, stellt sich diese Frage durchaus. Erfahren Sie hier, ob Sie für Ihr Sonnensegel eine Baugenehmigung beantragen müssen und welche Regelungen Sie als Eigentümer oder Mieter beachten müssen.

Brauche ich eine Baugenehmigung für ein Sonnensegel?

Für Sonnensegel benötigt man in der Regel keine Baugenehmigung. Auch Grenzabstände sind nicht einzuhalten, solange die Masten des Sonnensegels nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen. Diese Regelung macht Sonnensegel zu einer flexiblen und unkomplizierten Sonnenschutzlösung für Garten und Terrasse.

Wann muss eine Terrassenüberdachung genehmigt werden?

Ob eine Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig ist, hängt von der Art der Montage ab. Zu unterscheiden sind feste Anbauten und fliegende Bauten:

  • Fester Anbau: Ein fester Anbau beruht auf einer dauerhaften Verbindung mit dem Haus. Es handelt sich also um eine Erweiterung Ihrer Immobilie. Ob Sie für einen festen Anbau eine Genehmigung brauchen, hängt von der für Ihr Zuhause gültigen Landesbauordnung ab. Hier sind meist gewisse Freiräume definiert, die Sie nicht überschreiten dürfen. Dann ist Ihr Bauvorhaben genehmigungsfrei. Häufig liegen die Grenzwerte bei rund 30 Quadratmetern Fläche und 3 bis 4 Metern Tiefe. Ein gutes Beispiel für feste Anbauten ist etwa eine fest mit dem Gebäude verbundene Terrassenüberdachung mit Glasdach.
  • Fliegende Bauten: Ein fliegender Bau liegt vor, wenn Ihr Sonnenschutz dazu gedacht ist, regelmäßig auf- und abgebaut zu werden. Den Begriff „regelmäßig“ dürfen Sie hier ruhig großzügig auslegen. Selbst wenn Sie Ihr großes Sonnensegel nur einmal im Jahr zur Wintersaison abbauen, gilt es als fliegender Bau. Auch Markisen sind nicht genehmigungspflichtig, da sie denselben Regeln unterliegen.

Was gilt es zu beachten für Mieter: Ist mein Sonnensegel genehmigungspflichtig?

Besonderheiten gelten, wenn Sie Mieter sind und auf Ihrem Balkon oder Ihrer Terrasse ein Sonnensegel montieren möchten. Ihr Vermieter darf Ihnen zwar nicht grundsätzlich die Anbringung einer Sonnenschutzlösung verweigern. Er hat aber durchaus ein Wörtchen mitzureden. Achten Sie auf diese Punkte:

  • Sie müssen vorab die Zustimmung Ihres Vermieters einholen.
  • Falls Sie für die Befestigung die Außenwände anbohren müssen, müssen Sie eventuell den ursprünglichen Zustand wiederherstellen, wenn Sie später ausziehen.
  • Sofern es mietvertragliche Regelungen oder Vorgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft zum Sonnenschutz gibt, müssen Sie diese beachten. Sie können beispielsweise die Farbe betreffen oder vorgeben, wie groß ein Sonnensegel maximal sein darf.

Sonnensegel & Baugenehmigung: meist genehmigungsfreier Sonnenschutz

Als Eigentümer einer Immobilie können Sie ein Sonnensegel ohne Baugenehmigung errichten, sofern es sich nicht um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt. Auch als Mieter müssen Sie nicht auf Ihren individuellen Sonnenschutz verzichten – Sie benötigen dafür aber die Zustimmung Ihres Vermieters. Insgesamt werden an ein Sonnensegel aber deutlich geringere Anforderungen gestellt als an eine permanente Überdachung.